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Das Aufgebot = Proklamation bezeichnet im Eherecht die öffentliche Bekanntmachung einer beabsichtigten Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Kirchenrecht, seit Einführung der Zivilehe gibt es aber auch ein ziviles Aufgebot.
Aufgebote können wie die Dimission mit der entsprechenden Kapitelüberschrift - Historienfelder in der Historie zur Heirat erfasst werden.
Möchte man das als Ereignis erfassen, muss man dazu die weiteren Daten nutzen,