Kindstand

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Kindstand

Der Kindstand darf nicht mit dem Zivilstand verwechselt werden.

Der Zivilstand gibt Auskunft über den Stand beim Tod einer Person, ledig, verwitwet, verheiratet.

 

Der Kindstand gibt Auskunft über das Kindschaftsverhältnis zu den Eltern.  

Zum Beispiel ob das Kind ehelich oder nichtehelich oder eine andere Besonderheit bei der Geburt aufweist, dass kann auch der Vermerk Zwilling sein.  

 

Kindstand-Liste

:

Auch ein Stiefkind kann so gekennzeichnet werden.

 

STIEFKIND

Die möglichen Einstellungen dazu lassen sich auch mit einem Klich mit der rechten Maustaste im Feld aufrufen und anklicken.
 

Kindstand 2

 

 

Die Zeichen können miteinander kombiniert werden.

Hierzu ein Hinweis: hat man im Personenformular beim Druck den Druck des Standes aktiviert, wird dort bei leerem Feld automatisch ehelich stehen, möchte man das nicht, kann man die Ausgabe "ehelich" unterdrücken lassen: