Namenstitel

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Namenstitel

Ein Namenstitel ist ein gesetzlicher Bestandteil des Namens. Namensformular

Darunter fallen alle Adelstitel, Künstler- und Ordensnamen, aber auch  Dr.und Professor, also das was auch im Personalausweis eingetragen wird.

 

Wikipedia sagt dazu:
 
Adelstitel sind die Hierarchiebezeichnungen des Adels (Kaiser, König, Fürst usw.). Sie sind neben der Standesbezeichnung auch im Sinne eines Amtstitels zu verstehen.
Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, in Österreich wurden sie mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 gänzlich verboten – anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschließlich der deutschen Namensbestandteile. In der Schweiz (Alte Eidgenossenschaft) wurden Adelstitel 1798 verboten. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch außereuropäischen ehemaligen Monarchien.

Doktorgrad, Ordensname und Künstlername sind die einzigen Zusätze, die gemäß § 4 deutschem Passgesetz im Reisepass und anderen Dokumenten abseits des Namens auf Antrag eingetragen werden können. In der „Zone für das automatische Lesen“ werden sie nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Anrede mit diesem Grad bzw. den Namen besteht auch im Falle eines Eintrags nicht