Staatsangehörigkeit

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Staatsangehörigkeit

Erst mit Verordnung vom 5. Februar 1934 ist die Staatsangehörigkeit der Deutschen Ländern weggefallen.

Bis zu diesem Zeitpunkt gab es also keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Man war Preuße, Bayer oder Sachse, hatte Württemberg oder Baden im Ausweis stehen, aber nicht Deutsch.

Vor 1871 wird das jedem klar sein, aber auch mit der Gründung des Deutschen Reiches hat sich an der Staatsangehörigkeit nichts geändert. Ausschlaggebend war das Land in dem man geboren worden ist.

 

Die Staatsangehörigkeit einer Person erfasst man entweder über die Historie mit der Überschrift Staatsangehörigkeit oder über ein entsprechendes Zusatzfeld, das man aber selbst anlegen muss. Der Gedcom Tag für  Staatsangehörigkeit ist NATI und ist unter "weitere Daten" vorhanden..