Namensrecht

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Namensrecht

Adelstitel sind die Hierarchiebezeichnungen des Adels (Kaiser, König, Fürst usw.). Sie sind neben der Standesbezeichnung auch im Sinne eines Amtstitels zu verstehen.Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, in Österreich wurden sie mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 gänzlich verboten – anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschließlich der deutschen Namensbestandteile. In der Schweiz (Alte Eidgenossenschaft) wurden Adelstitel 1798 verboten. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch außereuropäischen ehemaligen Monarchien.

 

Namenstitel
Doktorgrad, Ordensname und Künstlername sind die einzigen Zusätze, die gemäß § 4 deutschem Passgesetz im Reisepass und anderen Dokumenten abseits des Namens auf Antrag eingetragen werden können. In der „Zone für das automatische Lesen“ werden sie nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Anrede mit diesem Grad bzw. den Namen besteht auch im Falle eines Eintrags nicht

Die heutigen Zusätze werden in der alphabetischen Auflistung in der Regel nicht berücksichtigt. Ursula von der Leyen erscheint dann als Leyen, Ursula von der. Landschaftlich oder national kann es Abweichungen davon geben. So betrachtet man in Belgien den gesamten Nachnamen als eine Einheit, die mit einem Großbuchstaben begonnen wird: Ursula Von Der Leyen, mit der Auflistungsform: Von Der Leyen, Ursula.

Manchmal, häufig im Romanischen, kommen beide Formen vor: da Vinci, de Gaulle, aber (Von der Ach →) Vonderach, Vanderbilt, (De la Lande →) Delalande. Sie werden inkonsequent notiert und sortiert: DeBeersDe Beers, DeSotoDe Soto, De’LonghiDeLonghi usw.

Nordische und russische Vaternamen (und Mutternamen) gelten als vollwertiger Name.

Arabisch ibn oder jüdisch/semitisch ben „Sohn des“ gilt als Zusatz. Arabisch al bzw. ad „des“ steht durch Umschrift in beiden Formen: Alāʾ ad-Dīn → Aladin, Al-Chwarizmi, Salah ad-Din → Saladin.

Chinesische und koreanische Namen werden standardmäßig mit dem Clannamen vorn angegeben und danach sortiert. So wird etwa Mao Zedong (Familie Mao, Generation Ze, Personalname Dong) als voller Name unter M einsortiert. Historische Pseudonyme wie Kong (Fu-)Zi („Meister Kong“ oder „Kong der Lehrmeister“) werden hingegen als geschlossene Form einsortiert (unter K, wie Konfuzius).