Datenschutz beim OFB

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Datenschutz beim OFB

Durch die Einstellmöglichkeiten Datenschutzeinstellungen ist es möglich den Datenschutz individuell einzustellen.

 

Wenn man z.B.

Mindestalter 100 Jahre,

mindestens 30 Jahre nach Tod

mindestens 0 Jahr nach Hochzeit einstellt bekommt man bei der Ausgabe auch den Ehegatten mit angezeigt, der noch unter den Datenschutz des Personenstandsgesetzes fällt.

Alternativ kann man aber auch den Schalter E = Datenschutz nicht berücksichtige bei einer Person oder Familie setzen.

 

Voreingestellt sind die Vorgaben des Personenstandsgesetz

Diese Regeln, die festlegen, welche Zeitabstände eingehalten werden müssen (für Geburten, Heiraten, Tod),  aber es gibt keine Regel, die beschreibt, wie vorgegangen werden muss, wenn sich die Daten widersprechen.

Beim Tod kann man noch sagen, dass die Regel für den Todesfall die Regel bei der Geburt überschreibt.

Beim  Heiratsdatum der Eltern kann die Ehe aber ausgegeben werden, wenn die Heirat mehr als 80 Jahre her ist (natürlich ohne Namen der Eltern).

Da das aber im Ausdruck nicht gut aussieht, wird das beim Druck des OFB  so geändert, dass die Heirat nur ausgewiesen wird, wenn keiner der Eltern unter dem   Datenschutz fällt. Das gilt auch, wenn die Heirat als solche eigentlich gezeigt werden dürfte.

 

Datenschutz bei Heiraten:

Wenn die beiden Eheleute nicht unter dem Datenschutz fallen, fällt grundsätzlich auch die Heirat nicht unter dem Datenschutz

  Ist aber ein Heiratsdatum eingetragen, das nicht unter den Datenschutz fällt, wird die Heirat eigentlich ausgewiesen,
  auch wenn beide Ehegatten unter den Datenschutz fallen.

  Die Eltern dürfen also  nicht ausgewiesen werden. Da das aber im Ausdruck nicht gut aussieht, wird der
  Druck des OFB so geändert, dass die Heirat nur ausgewiesen wird, wenn die Ehegatten nicht unter dem Datenschutz fallen.
  Das gilt auch, wenn die Heirat als solche eigentlich gezeigt werden dürfte.